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Geburtsschäden:

Stand: 03.01.2022; empfohlen ist die Suche über die Hauptseite, die die gesamte Datenbank durchsucht

+ hypoxischer Hirnschaden

MdE in %: 100

Dauerschäden:
+ hypoxischen Hirnschaden
+ kein Sprechvermögen
+ spastische Bewegungen
+ Epilepsie
150.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Vor und bei der Geburt erheblichste Fehler -> Schadenjahr: 1997)
 
                        
+++mehrere grobe Behandlungsfehler
+++Probleme bei Nahrungsaufnahme
+++kein Durchschlafen möglich
+++häufige Erkrankungen
+++kaum Beurteilungsmöglichkeiten durch Lehrer
   
---mit 4 1/2 in den Kindergarten
---mit 6 1/2 in eine Behindertenschule

LG Dortmund
Urteil vom 03.05.2007
Az. 4 O 595/01
Nr. bei 253BGB.de: A09171
Fundstelle https://openjur.de/u/121713.html
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+ spastische linksbetonte Triparese
+ deformierte Füße
+ deformierte Gelenke
+ reduzierte motorische Fähigkeiten
+ stato- und psychomotorische Entwicklungsretardierung

175.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(insgesamt grob fehlerhaftes ärztliches Verhalten bei Geburtsvorbereitung -> Schadendatum: 24.03.1997)
 
                        
+++körperlich schwer beweglich
+++Geschädigter muss oft getragen werden
+++auf Hilfe angewiesen
+++begrenzte Erlebniswelt
+++ausgeprägte Sprachentwicklungsstörungen
+++weiter medizinische Behandlung, aber ohne Besserungschance
   
---keine absolute Schwerstschädigung
---besuchte Kindergarten
---geht zur Schule für Körperbehinderte
---kann mit Einschränkungen am Leben teilnehmen

OLG Hamm
Urteil vom 30.01.2008
Az. 3 U 71/07
Nr. bei 253BGB.de: E03082
Fundstelle https://openjur.de/u/681252.html
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+ beinbetonte Tetraspastik
+ Inkontinenz
+ kein Sprechvermögen

MdE in %: 100

Dauerschäden:
+ ja
200.000 EUR Schmerzensgeld
kein Feststeller für Zukunft
(Geburtsschaden -> Schadendatum: 11.06.1995)
 
                        
+++selbständige Bewegung unmöglich
+++kein drehen
+++kein krabbeln
+++Sitzen unmöglich
+++kein koordiniertes Greifen
+++Probleme beim Essen
+++Betreuung rund um die Uhr notwendig
   
---es handelt sich nur um ein Teilschmerzensgeld als Mindestbetrag
---leichte Besserungen möglich

OLG Köln
Urteil vom 31.01.2005
Az. 5 U 130/01
Nr. bei 253BGB.de: E03294
Fundstelle https://openjur.de/u/107145.html
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+ Hirnschädigung
+ rechtsbetonte spastische Tetraparese mit nur gering ausgeprägten motorischen Fähigkeiten

MdE in %: 100

Dauerschäden:
+ Pflegestufe III
+ motorisch und sensomotorisch massiv retardiert
+ vollständige Sprachstörung
225.000 EUR Schmerzensgeld
kein Feststeller für Zukunft
(schwere Fehler bei und nach Kindsgeburt -> Schadenjahr: 1997)
 
                        
+++Hirnschädigung
+++Pflegestufe III
+++Rollstuhl
+++normale Nahrungsaufnahme nicht möglich
+++kein Sprachkontakt mit Mitmenschen möglich
   
---Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens
---Besuch einer Schwerbehindertenschule
---Fähigkeit, sprachlich mehr verstehen, als selbst zu sprechen

OLG Hamm
Urteil vom 07.05.2007
Az. 3 U 30/05
Nr. bei 253BGB.de: C11050
Fundstelle https://openjur.de/u/121536.html
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+ Partialepilepsie
+ ataktische Cerebralparese
+ schwere rechtskonvexe Skoliose
+ Kontrakturen der Hüfte
+ endgradige Beugekontraktur Sprunggelenke/Hüfte beidseits
+ deutliche Visuseinschränkung
+ Gesichtsfeldeinschränkung rechts
+ Ataxie
+ schwere Wahrnehmungsverarbeitungsstörung
+ mentale Retardierung im Sinne einer geistigen Behinderung
+ auf einen Rollstuhl angewiesen

Dauerschäden:
+ Geburtschaden / schwerste Behinderungen
250.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Geburtsschaden nach Aufklärungsversäumnis über Notwendigkeit der Verlegung )
 
                        
+++Bedarf von Hilfe in in allen Lebenslagen
+++kein Lesen und Schreiben möglich, Rechnen nur im Zahlenraum bis 10 und das Sprechen ist deutlich verlangsamt
+++eine Teilnahme am sozialen Leben ist der Klägerin unmöglich. Der Gesundheitsschaden befindet sich nach wie vor in der Entwicklung.
   

OLG Frankfurt am Main
Urteil vom 01.11.2011
Az. 8 U 184/09
Nr. bei 253BGB.de: D09025
Fundstelle https://openjur.de/u/661726.html
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+ ausgeprägte spastisch-kinetische doppelte Hemiparese links
+ Hüftdysplasie
+ leichte mentale Retardierung
+ universelle Dyslalie
+ Störungen in der Zungen- und Lippenkoordination
+ Dysphonie.

MdE in %: 100

Dauerschäden:
+ ja
+ psychische und physische Leiden durch die gesundheitlichen Einschränkungen
275.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Geburtsschaden: keine Kontrollen nach Anschluss an Beatmungsgerät -> Schadendatum: 21.04.1997)
 
                        
+++Operationen wegen Schenkel und Fuß
+++regelmäßige Botulinum-Spritzen
+++physiotherapeutische, logopädische und ergotherapeutische Behandlungen
+++angepasstes Schuhwerk und Orthesen notwendig
+++Hilfe beim Treppensteigen notwendig
+++linker Arm sehr eingeschränkt
+++Störungen der Hand-Mund-, Hand-Hand- sowie der Hand-Augen-Koordination
+++erhebliche Einschränkungen der Selbständigkeit
+++Hilfe beim Anziehen
+++Essen nur mit Löffel oder Gabel möglich, nicht mit Messer und Gabel
+++Defizite in der Lippen-Zunge-Koordination
+++grober Behandlungsfehler
+++zögerliche Regulierung
   
---Verständigung unter Verwendung von Hilfsmitteln möglich
---Operationen senkten die Einschränkungen

OLG Brandenburg
Urteil vom 25.02.2010
Az. 12 U 60/09
Nr. bei 253BGB.de: E08115
Fundstelle https://openjur.de/u/281905.html
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+ Geburtsschaden
+ Hirnschädigung

Dauerschäden:
+ kein Sprachvermögen
+ keine selbständige Nahrungs- oder Getränkeaufnahme
+ kein Gehen möglich
300.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Verspätung geburtsbeendender Maßnahmen -> Schadendatum: 08.08.1991)
 
                        
   

OLG München
Urteil vom 23.12.2011
Az. 1 U 3410/09
Nr. bei 253BGB.de: A100114
Fundstelle https://openjur.de/u/495578.html
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+ schwerste Mehrfachbehinderung

Dauerschäden:
+ alle Beeinträchtigungen sind dauerhaft
300.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Geburtsschaden -> Schadendatum: 24.07.2002)
 
                        
+++zeitaufwändige Ernährung durch eine Magensonde
+++Magensonde begründet Infektionsgefahr
+++nicht alleine sitzen oder stehen
+++visuell und akustisch erheblich eingeschränkt
+++kein Sprechvermögen
+++wiederholte Krampfanfälle
+++dauerhafte Einnahme von Medikamenten
+++mehrere grobe Behandlungsfehler
   

LG Dortmund
Urteil vom 15.11.2007
Az. 4 O 21/04
Nr. bei 253BGB.de: E03076
Fundstelle https://openjur.de/u/126769.html
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+ Geburtsschaden
+ milde bis geistige Retardierung bei IQ-Werten zwischen 50 und 70
+ 5 Monate Beatmung notwendig

Dauerschäden:
+ Pflegestufe III
+ häufige Atemwegserkrankungen
+ keine motorischen oder kognitiven Fortschritte möglich
375.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(unzureichende Untersuchungen (Dauer-CTG) -> Schadendatum: 05.09.2001)
 
                        
+++August 2002 Pflegestufe I
+++ab August 2003 Pflegestufe II
+++noch vor dem Urteil:Pflegestufe III
   
---Down-Syndrom fällt nicht maßgeblich ins Gewicht

LG Dortmund
Urteil vom 24.09.2008
Az. 4 O 159/04
Nr. bei 253BGB.de: A100116
Fundstelle https://openjur.de/u/131699.html
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+ Geburtsschaden

400.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(unterbleibene Blutgasanalyse -> Schadendatum: 19.09.2003)
 
                        
+++Geschädigte kann auch nach Vollendung des vierten Lebensjahres weder sprechen, noch richtig sitzen, noch laufen
+++Harn- und Stuhlinkontinenz
+++Füttern und Wickeln notwendig
+++ganztägige Betreuung erforderlich
+++Erwerbstätigkeit unmöglich
+++selbstbestimmtes Leben ausgeschlossen
+++Geschädigte nimmt die Umwelt wahr
   

LG München
Urteil vom 27.07.2011
Az. 9 O 24797/07
Nr. bei 253BGB.de: E04061
Fundstelle https://openjur.de/u/492741.html
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+ schwerste Hirnschädigung
+ schwere kombinierte körperliche und geistige Entwicklungsstörung
+ ausgeprägte bilaterale Zerebralparese
+ schwere spastische Tetraparese
+ schwere Epilepsie
+ fehlende Willkürmotorik
+ Erblindung
+ Unmöglichkeit der psychoneurologischen Weiterentwicklung
+ keine eigenständige Lebensführung möglich

MdE in %: 100

Dauerschäden:
+ alles
500.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Geburtsschaden -> Schadenjahr: 2015)
 
                        
+++Schwerstschädigung
   
---Atmen und selbständige Nahrungsaufnahme noch möglich
---Reaktionen erkennbar, die auf Entspannung und aufmerksamkeit hindeuten

LG Dortmund
Urteil vom 16.01.2020
Az. 4 O 430/16
Nr. bei 253BGB.de: F071211
Fundstelle https://openjur.de/u/2193987.html
Fehler / Anmerkung mailen
 

+ schwerste psychomotorische Retardierung
+ Myoklonien, V.a. Startle-Reflex
+ Apallisches Syndrom
+ Orofaziale Regulationsstörung
+ fokale partielle symptomatische Epilepsie
+ Facialisparese bds.
+ Tetraplegie
+ Gastrooesophageale Refluxkrankheit mit Oesophagitis
+ Schwierigkeiten bei Nahrungsaufnahme, Notwendigkeit zur künstlichen Ernähung
+ Obstipation (Verstopfung)
+ Partielle Lagophthalmie beidseits
+ Zentrale Sehstörung mit Blindheit
+ Zentrale Schwerhörigkeit
+ Kontrakturen: Finger- und Handgelenke beidseits, Tetraparese
+ Klumpfußhaltung mit Progredienz

MdE in %: 100

Dauerschäden:
+ als Dauerschäden verblieben
550.000 EUR Schmerzensgeld
+ Feststeller f. Zukunft: 100%

(Unterlassen Hinzuziehung ärztlicher Hilfe bei Geburtshilfe durch Hebamme -> Schadendatum: 15.02.2004)
 
                        
+++zögerliche Regulierung
   

LG Düsseldorf
Urteil vom 12.12.2013
Az. 3 O 389/08
Nr. bei 253BGB.de: A101510
Fundstelle https://openjur.de/u/725711.html
Fehler / Anmerkung mailen
 






Legende:
MdE : Minderung der Erwerbsfähigkeit
KH: stationäre Krankenhausaufenthalte
AU: Arbeitsunfähigkeit
HaFüS: Haushaltsführungsschaden





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